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Regeste

Art. 944 Abs. 1 OR und 44 Abs. 1 HRegV. Geschäftsfirmen.
1. Eine Firma ist nur dann unzulässig, wenn sie offensichtlich aus rein beschreibenden Sachbezeichnungen besteht (Präzisierung der Rechtsprechung) (E. 2b).
2. Zulässigkeit der Geschäftsfirma "Aeroleasing S.A." (E. 2c).

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Referenzen

Artikel: Art. 944 Abs. 1 OR