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Regesto
Commutazione di una multa in arresto secondo il diritto penale amministrativo (art. 10 DPA).
Anche dopo l'entrata in vigore della nuova parte generale del Codice penale, la commutazione di una multa in arresto per le contravvenzioni che rientrano nel campo d'applicazione della legge federale sul diritto penale amministrativo è disciplinata dall'art. 10 DPA, secondo cui il giudice commuta in arresto la multa che non può essere riscossa (consid. 3).
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Referenzen
Artikel: art. 10 DPA