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Regeste

Gemeindeautonomie, Kanalisationsanschlussgebühr.
1. Autonomie der luzernischen Gemeinden bei der Regelung der Finanzierung von Abwasseranlagen (E. 2).
2. Willkürliche Anwendung des kommunalen Kanalisationsreglementes durch die kantonale Rechtsmittelinstanz. Eine einem Zweckverband für Abwasserreinigung angehörende Gemeinde kann - unter bestimmten Voraussetzungen - von einem Grundeigentümer ihres Gebietes auch dann eine Kanalisationsanschlussgebühr erheben, wenn dieser seine Abwässer ohne Inanspruchnahme des kommunalen Kanalisationsnetzes direkt in einen Sammelkanal des Zweckverbandes leitet und auf diesem Wege der zentralen Reinigungsanlage zuführt (E. 3).