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Regeste

Haftpflicht für den Sachschaden, den der Halter eines Motorfahrzeugs bei einem Zusammenstoss mit einem Eisenbahnzug erlitten hat.
Entsprechende Anwendung von Art. 61 Abs. 2 SVG (Erw. 1).
Dem Halter des beschädigten Automobils kann das Verschulden des Fahrzeugführers entgegengehalten werden (entsprechende Anwendung von Art. 58 Abs. 4 SVG; Änderung der Rechtsprechung) (Erw. 2).
Der Entlastungsbeweis des Art. 55 OR steht dem Autohalter, der nach Art. 58 Abs. 4 SVG für das Verschulden des Fahrzeugführers wie für sein eigenes Verschulden verantwortlich ist, nicht offen (Erw. 3).
Verteilung des Schadens nach Massgabe des der Eisenbahnunternehmung und dem Autohalter anzurechnenden Verschuldens (Erw. 4).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 58 Abs. 4 SVG, Art. 61 Abs. 2 SVG, Art. 55 OR