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Regeste

Eröffnung einer Skischule. Art. 31 BV.
1. Beschwerdegegenstand und -gründe (Erw. 1 und 2).
2. Das Erfordernis einer Bescheinigung, dass man die von einem privaten Verein organisterten Leiterkurse besucht hat, für die Erlangung des Skischulleiterpatentes verstösst nicht gegen Art. 31 BV (Erw. 3 und 4a). Die Aufsicht über eine solche Schule durch eine als Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB konstituierte örtliche Kommission ist ebenfalls zulässig (Erw. 4c).
3. Die Bestimmung, wonach die örtliche Kommission den Leiter einer von diesem selbst zu schaffen beabsichtigten Skischule ernennt, verletzt Art. 31 BV (Erw. 4b).
4. Rechtsgleiche Behandlung (Erw. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 31 BV, Art. 60 ff. ZGB