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Regeste

Art. 48 VwVG; Art. 29 KG; kartellrechtliche Beschwerdelegitimation.
Eröffnet die Wettbewerbskommission gegen mehrere an einer angeblich unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligte Unternehmungen eine Untersuchung und stimmt eines davon einer einvernehmlichen Regelung zu, so sind die anderen beteiligten Unternehmungen nicht legitimiert, die Verfügung anzufechten, mit der die einvernehmliche Regelung genehmigt wurde (E. 2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 48 VwVG, Art. 29 KG