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Regesto
Art. 81 LTF; art. 17, 357 cpv. 1 e art. 381 cpv. 3 CPP; diritto di interporre ricorso in materia penale.
Le autorità amministrative cantonali incaricate del perseguimento delle contravvenzioni non hanno diritto di interporre ricorso in materia penale al Tribunale federale: non possono essere assimilate al pubblico ministero giusta l'art. 81 cpv. 1 lett. b n. 3 LTF (consid. 1.7) e non dispongono di un interesse giuridicamente protetto derivante dalla pretesa punitiva dello Stato (consid. 1.8).
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Referenzen
Artikel: Art. 81 LTF, art. 381 cpv. 3 CPP