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Regeste

Art. 494 Abs. 3 ZGB; Schädigungsabsicht.
Schliesst der Erbvertrag die Schenkungen nicht aus, so muss die Absicht des Erblassers, die Vertragserben zu schädigen, bewiesen werden. Eventualvorsatz genügt nicht (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 494 Abs. 3 ZGB