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Regeste

Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Art. 299 Abs. 3 ZPO; Ernennung eines Vertretungsbeistands in einer familienrechtlichen Angelegenheit.
Qualifikation eines kantonalen Entscheids, der eine das Gesuch eines Kindes um Ernennung eines Vertretungsbeistands abweisende Instruktionsverfügung bestätigt (E. 1.2).
Rechtsmittel, das gegen einen derartigen Entscheid offen steht (E. 1.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 299 Abs. 3 ZPO