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Regeste

Kollektivgesellschaft in Konkurs, persönliche Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden (Art. 568 Abs. 3 OR). Gegenseitigkeit der Forderungen bei der Verrechnung (Art. 120 Abs. 1 OR).
Charakteristika der Kollektivgesellschaft (E. 5.1).
Besonderheiten der Haftung der Gesellschafter (E. 5.2).
Gültigkeit der strittigen Schuldanerkennung (E. 5.3).
Begriff der Masseschuld (E. 5.4).
Die einzelnen Gesellschaftsgläubiger sind direkt und ausschliesslich anspruchsberechtigt aus der persönlichen Haftung der Gesellschafter der konkursiten Kollektivgesellschaft und nicht die Konkursmasse derselben (E. 5.5).

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Referenzen

Artikel: Art. 568 Abs. 3 OR, Art. 120 Abs. 1 OR