Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Der Rückfall eines Motorfahrzeuglenkers ist kein Element des Verschuldens. Er darf bei der Festsetzung der Entzugsdauer i.S. von Art. 33 Abs. 2 VZV nur unter dem Gesichtspunkt des automobilistischen Leumunds berücksichtigt werden (E. 3a).
Im konkreten Fall falsche Gewichtung des Verschuldens (E. 3b), des automobilistischen Leumunds (E. 3c) und willkürliche Feststellung der beruflichen Massnahmeempfindlichkeit (E. 3d).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 33 Abs. 2 VZV,