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Regeste
Bestätigung der Rechtsprechung, wonach Unterhaltszahlungen, welche der geschiedene oder getrennt lebende Versicherte seinem früheren Ehepartner zukommen lässt, vom Renteneinkommen (oder vom massgebenden Vermögen) im Sinne von Art. 28 AHVV nicht in Abzug gebracht werden können.
Die bezüglich der steuerlichen Behandlung von Unterhaltszahlungen beobachtete gesetzgeberische Entwicklung vermag eine Änderung der Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen.
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 28 AHVV,