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Regesto
Art. 6 n. 3 lett. c CEDU; restrizione del diritto dell'imputato a comunicare liberamente con il proprio difensore.
Nell'ambito di un procedimento penale estero, a un difensore estero può essere negata l'autorizzazione per visitare senza sorveglianza il suo mandante incarcerato in Svizzera soltanto quando sussiste un pericolo concreto ch'egli possa abusare della sua posizione di fiducia.
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