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Regeste
1. Berufung und staatsrechtliche Beschwerde. Art. 57 Abs. 5 OG.
Ausnahme von der in dieser Bestimmung vorgesehenen Regel
2. Anfechtung. Art. 288 SchKG.
Anfechtung eines nachträglich zur Sicherstellung von Darlehensforderungen abgeschlossenen Abtretungsvertrages. Erkennbarkeit der Benachteiligungsabsicht des Gemeinschuldners (Erw. 2).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: Art. 57 Abs. 5 OG, Art. 288 SchKG