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Regeste

Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG, Art. 4 und 17 Abs. 2 ANAG, Art. 7, 26 und 28 AsylG und Art. 8 Ziff. 1 und 2 EMRK; Verweigerung der Erteilung einer Anwesenheitsbewilligung an den ausländischen Ehemann einer Ausländerin, der in der Schweiz Asyl gewährt worden ist.
Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Art. 8 EMRK (E. 1).
Voraussetzungen gemäss Art. 8 Ziff. 2 EMRK, unter denen die Verweigerung einer Anwesenheitsbewilligung an den Ehegatten einer Ausländerin mit Flüchtlingseigenschaft zulässig ist (E. 2).
Prüfung dieser Voraussetzungen, insbesondere Interessenabwägung nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK, im zu beurteilenden Fall (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 Ziff. 2 EMRK, Art. 100 lit. b Ziff. 3 OG, Art. 4 und 17 Abs. 2 ANAG, Art. 7, 26 und 28 AsylG mehr...