Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 22 lit. l StG; Begriff der Kreditversicherung; versicherter Gegenstand und versicherte Risiken.
Die vorliegend betroffenen Policen versichern Forderungen der Versicherungsnehmer gegenüber deren Kunden. Abgedeckt wird das Delkredere-Risiko. Eine solche Versicherung fällt unter den Begriff der Kreditversicherung im Sinne von Art. 22 lit. l StG und die entsprechenden Prämienzahlungen sind deshalb von der Stempelabgabe ausgenommen. Nicht massgeblich ist demgegenüber, welcher Art das versicherte Delkredere-Risiko ist bzw. aus welchen Gründen die versicherte Forderung nicht bezahlt wird. Auch Fabrikationsrisiken und politische Risiken können durch eine solche Versicherung abgedeckt werden (E. 2-6).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 22 lit. l StG