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Regeste

Art. 46 IVG und 103 lit. a OG.
Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Leistungen der Invalidenversicherung legitimierte Personen (Praxisänderung).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 46 IVG