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Regeste

Art. 51 und 52 Abs. 2 BStP.
Zuständigkeit der Anklagekammer zur Behandlung von Haftverlängerungs- und Haftentlassungsgesuchen im Verfahren der Eidg. Getreideverwaltung betr. Widerhandlungen gegen Bestimmungen des BB über die Getreideversorgung des Landes vom 19. Juni 1953.

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Artikel: Art. 51 und 52 Abs. 2 BStP