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Regeste
Art. 24 AVIG, Art. 41a AVIV: Anrechnung von Zwischenverdienst.
Art. 41a AVIV (in Kraft seit 1. Juli 1985) ist insofern gesetzwidrig, als das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit von insgesamt über drei Monaten nicht als Zwischenverdienst, sondern als Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung behandelt wird.
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Referenzen
Artikel: Art. 41a AVIV, Art. 24 AVIG