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Regeste
Art. 45 Abs. 3 MFV; Vortrittsrecht des Fussgängers.
1. Wo und unter welchen Voraussetzungen steht Fussgängern das Vortrittsrecht zu?
2. Es hängt von den Umständen des einzelnen Falles (z.B. von der Verkehrsdichte, Tageszeit, Fahrbahnbreite usw.) ab, inwieweit der Fahrzeugführer im Hinblick darauf, dass ein Fussgänger allenfalls den Vortritt beanspruchen könnte, auf einen Fussgängerstreifen zu die Geschwindigkeit herabzusetzen hat.
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Referenzen
Artikel: Art. 45 Abs. 3 MFV