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Regeste
Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 MVG : Revision einer Integritätsrente.
- Bemessung des Integritätsschadens (Erw. 1a).
- Grundsätze für die Revision einer Integritätsrente (Erw. 1b und c).
- Berechnung der Integritätsrente. Massgeblicher Jahresverdienst. Neufestsetzung von laufenden Integritätsrenten, welche auf der bis 1966 geltenden, als sachfremd erkannten Praxis des mutmasslich entgangenen Jahresverdienstes beruhen. Dem stehen weder eine Besitzstandsgarantie noch wohlerworbene Rechte entgegen (Erw. 3).
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Referenzen
Artikel:
Art. 25 Abs. 1,