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Regeste

Entzug des Führerausweises wegen Drogensucht (Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG, Art. 16 Abs. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1bis SVG).
Schwierigkeiten der Feststellung einer Abhängigkeit von Cannabis (E. 3c).
Der Drogenabhängigkeit gleichzustellen ist der regelmässige Konsum von Drogen, der seiner Häufigkeit und Menge nach geeignet ist, die Fahreignung zu beeinträchtigen (E. 3d).
Zur Beeinträchtigung der Fahrsicherheit durch die Einnahme von Cannabis (E. 4a-c).
Im vorliegenden Fall fehlen Feststellungen zu den Konsumgewohnheiten des Beschwerdeführers und zu seiner Persönlichkeit, ohne welche seine Fahreignung nicht beurteilt werden kann (E. 4d-g; E. 5a).

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Referenzen

Artikel: Art. 14 Abs. 2 lit. c SVG, Art. 16 Abs. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1bis SVG