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Regeste

Art. 9 Abs. 1 AHVG und Art. 20 Abs. 3 AHVV.
Art. 20 Abs. 3 AHVV ist gesetzmässig (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4).
Ein in der Schweiz wohnhafter Kommanditist einer in Deutschland domizilierten GmbH & Co. KG ist für die ihm aus der Gesellschaft zugeflossenen Einkünfte als Selbstständigerwerbender beitragspflichtig, unabhängig davon, ob er selbst in der Gesellschaft mitarbeitet oder ob er Einfluss auf die Geschäftsführung hat (E. 4.8 und 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 20 Abs. 3 AHVV, Art. 9 Abs. 1 AHVG