Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regesto
Art. 9 cpv. 1 LAVS e art. 20 cpv. 3 OAVS.
L'art. 20 cpv. 3 OAVS è conforme alla legge (conferma della giurisprudenza; consid. 4).
L'accomandante residente in Svizzera di una società in accomandita del diritto germanico ("GmbH & Co. KG") con sede in Germania è tenuto a versare contributi quale persona esercitante un'attività lucrativa indipendente sui redditi provenienti dalla società, indipendentemente dal fatto che egli collabori nell'impresa o che eserciti un'influenza sulla gestione di quest'ultima (consid. 4.8 e 5).
Inhalt
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Referenzen
Artikel: art. 20 cpv. 3 OAVS, Art. 9 cpv. 1 LAVS