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Regeste
Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung ( Art. 27 und 41 BüG ); Beweis der Einbürgerungsvoraussetzungen; tatsächliche Vermutung.
Voraussetzungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und die Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung (E. 2).
Besteht auf Grund des Ereignisablaufs die tatsächliche Vermutung, die Einbürgerung sei erschlichen worden, obliegt es dem Betroffenen, die Vermutung durch den Gegenbeweis umzustürzen (E. 3.2 und 3.3).
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