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Regeste

Arbeitsgesetz: Unterstellung unter die Vorschriften über industrielle Betriebe (Art. 5 ArG).
1. Welche Arbeitnehmer fallen für die in Art. 5 Abs. 2 lit. a ArG genannte Mindestzahl in Betracht? (Erw. 1 und 3).
2. Stellt das maschinelle Abpacken oder Abfüllen von Ware eine Behandlung von Gütern im Sinne von Art. 5 Abs. 2 ArG dar? (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 ArG, Art. 5 Abs. 2 lit. a ArG, Art. 5 Abs. 2 ArG