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Regeste

Art. 106 Abs. 3 BV; Art. 3, 27, 28 Abs. 2, Art. 40 und 41 Abs. 1 SBG; Art. 77 und 78 VSBG; Art. 32 GSV; Berechnung der Spielbankenabgabe bei Checkbetrug und Automatenmanipulation.
Rechtsgrundlagen der Spielbankenabgabe (E. 2). Verletzt die Betreiberin eines Casinos aufsichtsrechtliche Sorgfaltspflichten im Umgang mit Checks, ist ihr Bruttospielertrag zu berechnen, wie wenn das Spiel und der Geldeintausch rechtens erfolgt wären (E. 3-6). Der Bund muss sich als Konzedent das mit dem unmittelbaren Spielbetrieb an Apparaten verbundene Risiko rechtswidrigen Handelns Dritter abgaberechtlich anrechnen lassen, falls der Spielbankenbetreiber seinen aufsichtsrechtlichen Vorgaben nachgekommen ist und er den Geldwert der entsprechenden Einsätze nachträglich nicht anderweitig erhältlich machen kann; "normale" apparateinhärente Risiken gehen zulasten des Konzessionärs (E. 7).

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Artikel: Art. 106 Abs. 3 BV, Art. 40 und 41 Abs. 1 SBG, Art. 77 und 78 VSBG, Art. 32 GSV