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Regeste a

Art. 53b Abs. 1 lit. c und Art. 53d Abs. 1 BVG; Teilliquidation einer Gemeinschaftseinrichtung; Gleichbehandlungsgebot.
In die Teilliquidation einer Gemeinschaftsstiftung sind Kleinstanschlüsse einzubeziehen, wenn deren Anschlussverträge aufgrund des gleichen wirtschaftlichen Ereignisses, das zur Teilliquidation führte, gekündigt wurden. Dies gilt auch, wenn die Auflösung eines Kleinstanschlusses für sich allein keine Teilliquidation auszulösen vermöchte (E. 4).

Regeste b

Art. 65b BVG und Art. 48 BVV 2; technische Rückstellungen.
Die Bildung einer technischen Rückstellung "Schwankungsreserve Rentnerbestand" in einer Rentnerkasse lässt sich nicht mit dem alleinigen Abstellen auf nicht eingetretene Sterbefälle rechtfertigen (E. 8.4.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 53b Abs. 1 lit. c und Art. 53d Abs. 1 BVG, Art. 65b BVG, Art. 48 BVV 2