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Regeste
Art. 4 BV; § 10 Abs. 3 lit. a StPO/BS, Anspruch auf einen amtlichen Verteidiger.
Es verstösst gegen Art. 4 BV, wenn der Anspruch eines Angeschuldigten auf Beigabe eines Offizialverteidigers verneint wird, obgleich im betreffenden Fall die Voraussetzungen dieses Anspruchs nach dem Wortlaut des massgebenden kantonalen Rechts (§ 10 Abs. 3 lit. a StPO/BS) erfüllt sind. Eine Auslegung dieser Vorschrift gegen ihren Wortlaut lässt sich mit sachlichen Gründen nicht vertreten (E. 3).
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Referenzen
Artikel: Art. 4 BV, § 10 Abs. 3 lit. a StPO