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Regeste
Widerspruchsverfahren ( Art. 107 Abs. 1 und 109 SchKG ).
Verteilung der Parteirollen, wenn sich die Sache - vorliegend eine gewöhnliche Forderung - weder im Gewahrsam des Schuldners noch in dem des Drittansprechers, sondern in jenem eines Vierten befindet (E. 3a).
Befugnisse des Betreibungsamtes in Anwendung der Art. 106 ff. SchKG (E. 3b).
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