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Regeste

Schuldübernahme oder Neuerung?
Novationsabsicht aufgrund von Parteiäusserungen, Umständen und angesichts der Interessenlage verneint. Blosse Änderungen am Inhalt des ursprünglichen Schuldverhältnisses, die dessen Wesen nicht berühren, haben keine Novationswirkung (E. 3).