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Regeste

Beitragsrechtliche Stellung der Akkordanten (Art. 4 ff. AHVG, Art. 7 lit. a AHVV).
Die vom Bundesamt für Sozialversicherung gemeinsam mit der SUVA erlassenen Richtlinien sind gesetzmässig.
Die darauf basierenden Entscheide der SUVA binden die Ausgleichskassen, nicht aber den Richter.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 ff. AHVG, Art. 7 lit. a AHVV