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Regeste

Zuschlag eines Grundstücks an der Steigerung (Art. 258 SchK, Art. 60 VZG).
Das letzte und höchste Angebot muss vom Gantleiter dreimal ausgerufen werden. Folgt auf den dritten Ausruf nicht unverzüglich ein weiteres Angebot, so hat der letzte Bieter - sofern er die Steigerungsbedingungen erfüllt - Anspruch auf den Zuschlag.

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Referenzen

Artikel: Art. 60 VZG