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Regeste

Art. 27 Abs. 2 SSV. Parkierungsverbot.
Ein am Fahrbahnrand aufgestelltes Parkierungsverbot gilt nicht für einen hinter dem angrenzenden Trottoir liegenden Platz, wenn dieser ohne Beeinträchtigung des Trottoirs als Parkfläche benützt werden kann.

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Referenzen

Artikel: Art. 27 Abs. 2 SSV