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Regeste

1. Art. 1 Abs. 4 VRV. Auf Strassen, die beidseits mit einem Trottoir versehen sind, erstreckt sich die Fahrbahn auch dann auf die ganze Verkehrsfläche zwischen den Trottoirs, wenn der Strassenrand zum Parkieren von Fahrzeugen benützt werden darf.
2. Art. 41 Abs. 1 VRV. "Schmal" ist die Fahrbahn nur, wenn schon das Parkieren auf einer Fahrbahnseite den Verkehr behindern würde.

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Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 4 VRV, Art. 41 Abs. 1 VRV