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Regeste

Art. 59 und 4 BV; 88 OG.
1. Behandlung einer staatsrechtlichen Beschwerde, wenn der Beschwerdeführer auch eine Berufung eingereicht hat (Erw. 1).
2. Frage des berechtigten Beschwerdeinteresses einer Partei, die zwar vor kantonaler Instanz obgesiegt hat, jedoch infolge der Berufung der Gegenpartei Gefahr läuft, vor Bundesgericht zu unterliegen (Erw. 2).
3. Begriff der persönlichen Ansprache; Verneinung des rechtlichen Zusammenhangs zwischen der Klage auf Löschung einer Grundpfandverschreibung und einer Forderungsklage des Grundpfandschuldners gegen den Grundpfandgläubiger (Erw. 7).

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Referenzen

Artikel: Art. 59 und 4 BV, ; 88 OG