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Regeste

Art. 21 Abs. 2 IVG und Ziff. 15.02 HVI Anhang.
Individuelle Abgabe eines kostspieligen Hilfsmittels, wenn ein solches bereits in einem Heim zur Verfügung steht (Präzisierung der Rechtsprechung; hier in bezug auf automatische Schreibgeräte).

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Referenzen

Artikel: Art. 21 Abs. 2 IVG