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Regeste

Art. 88 OG.
Inwieweit ist ein Grundeigentümer zur Anfechtung einer der Eröffnung oder Durchführung einer Güterzusammenlegung oder Baulandumlegung dienenden Anordnung legitimiert?

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 88 OG