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Regesto
Art. 303 n. 1 cpv. 1 CP; ripetuta denuncia mendace.
Chi denuncia una persona non si rende colpevole di denuncia mendace se il procedimento penale avviato in seguito alla denuncia è abbandonato. La fattispecie è adempiuta solo laddove viene denunciata una persona la cui non colpevolezza è stata accertata in una precedente procedura (consid. 2).
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 303 n. 1 cpv. 1 CP