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Regesto
Suggellamento di documenti sequestrati. § 101 del codice di procedura penale zurighese del 4 maggio 1919.
Secondo il codice di procedura penale zurighese, il diritto di esigere il suggellamento di documenti sequestrati spetta anche all'incolpato, nella misura in cui egli medesimo è detentore dei documenti (cambiamento di giurisprudenza; consid. 1).
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Referenzen
Artikel: § 101 del