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Regeste

Erleichterte Einbürgerung (Art. 27 BüG).
Das Kind erwirbt das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, das die Mutter besitzt oder zuletzt besass; besitzt die Mutter mehr als ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht, erwirbt das Kind jedes Bürgerrecht.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 27 BüG