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Regeste

Auskunft über Betreibungen (Art. 8 Abs. 2 SchKG).
Nachweis eines Interesses.
Dafür genügt nicht, dass der Gesuchsteller eine Kopie eines den Eingang eines Kreditgesuchs bestätigenden Schreibens an die Person vorlegt, über die er Auskunft verlangt (Verschärfung der Rechtsprechung).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 2 SchKG