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Regeste

Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG: Anrechnung von Vermögen. Voraussetzungen und Schranken für die Anwendung von Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG.
Anwendbarkeit verneint im Falle einer Versicherten, welche nach der Pensionierung über ihre Verhältnisse lebt, dabei ihr Barvermögen aufbraucht und sich hernach für Ergänzungsleistungen anmeldet.

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Referenzen

Artikel: Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG