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Regeste

Anfechtung des Kollokationsplans im Konkurs.
1. Art. 251 SchKG. Voraussetzungen, unter welchen ein Gläubiger, der bereits eine Konkurseingabe gemacht hat, zu verspäteter Eingabe zugelassen ist (Präzisierung der Rechtsprechung) (E. 3).
2. Art. 27 Abs. 2 ZGB, 20 OR. Die bei der Anwendung dieser Bestimmungen zu beobachtenden Grundsätze, wenn es sich um juristische Personen handelt (E. 4).
3. Irreguläres Pfandrecht (E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 251 SchKG, Art. 27 Abs. 2 ZGB