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Regeste
Art. 9, Art. 17 SchKG ; negative Zinsen auf einem Kontokorrent-Guthaben bei der Depositenanstalt; betreibungsrechtliche Beschwerde.
Die Festlegung des Zinssatzes durch die Depositenanstalt für die auf einem Kontokorrent hinterlegten Vermögenswerte stellt keine Verfügung eines Zwangsvollstreckungsorganes gemäss Art. 17 SchKG dar (E. 3).
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Referenzen
Artikel:
Art. 9,