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Regeste

Gewässerschutz; Ölunfall; Verteilung der Kosten der Feststellung und Behebung einer Grundwasserverunreinigung, wenn mehrere Störer beteiligt sind.
Begriff des Verursachers nach Art. 8 GSchG (E. 2).
Begriff des Verhaltens- und des Zustandstörers (E. 3).
Grundsätze der Störerauswahl bei Haftungskonkurrenz (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 GSchG