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Regesto
Art. 231 LEF; art. 96 RUF. Divieto, nella procedura sommaria di fallimento, di versare acconti ai creditori.
1. Conformemente al testo chiaro dell'art. 96 del regolamento concernente l'amministrazione degli uffici dei fallimenti, è escluso, nella procedura sommaria di fallimento, di versare uno o più acconti ai creditori (consid. 1).
2. Base legale dell'art. 96 RUF (consid. 2).
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Regeste:
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italienisch
Referenzen
Artikel: art. 96 RUF, Art. 231 LEF, art. 96 del