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Regeste

Art. 105 Abs. 2, 110 Abs. 1 UVG, Art. 118, 130 OG: Kompetenzkonflikt zwischen zwei Versicherern.
- Es geht nicht an, ausserhalb der im UVG und OG vorgesehenen Zuständigkeitsordnung Kompetenzkonflikte unter Versicherern durch Privatvereinbarung dem Eidg. Versicherungsgericht auf dem Wege der verwaltungsrechtlichen Klage zum Entscheid zu unterbreiten (Erw. 2a).
- Die Prorogation nach Art. 118 OG ist für das Eidg. Versicherungsgericht in den entsprechenden Verweisungsvorschriften nicht vorgesehen (Erw. 2b).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 118, 130 OG, Art. 118 OG