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Regeste

Vertrag über die Anlage und Verwaltung von Vermögen.
Art. 398 Abs. 2 OR; Haftung des berufsmässig und entgeltlich handelnden Vermögensverwalters wegen Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht.

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Referenzen

Artikel: Art. 398 Abs. 2 OR