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Regesto

Art. 85 lett. a OG, ricorso riguardante il diritto di voto.
Il fatto che una singola decisione viola un atto legislativo accettato dal popolo, non deve far conseguire che detta decisione debba essere sottoposta a votazione popolare.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 85 lett. a OG